1 |
Erstrangiges Ziel ist es, die Sicherheit und Gesundheit des gesamten Werkpersonals zu gewährleisten. |
2 |
Konstantes Augenmerk auf die anzuwendenden Gesetze und Reglementierungen. |
3 |
Anwendung des festgelegten Arbeitssicherheits und Gesundheitsmanagements unter Befolgung der in den jeweils neuesten Normen verankerten Prinzipien. |
4 |
Ausbildung und Sensibilisierung des Personals hinsichtlich der Handhabung des zu berücksichtigenden Arbeitssystems sowie deranzuwendenden Vorschreibungen und Verfahren. |
5 |
Von Unternehmen und Lieferanten, die innerhalb der Werksanlagen Leistungen erbringen, wird die Einhaltung der jeweiligen Sicherheitsrichtlinien gefordert. |
6 |
Verbreitung und individuelle Befolgung der Richtlinien sowie der Einforderung der durch das Handhabungssystem festgelegten Vorgehensweisen. |
7 |
Anwendung eines Programms zur permanenten Verbesserung als Schlüssel eines haltbaren Managements für Arbeitssicherheit und Gesundheit. |